Ehemals Beschäftigte dürfen unter Umständen weiterhin abgebildet werden, jedoch müssen bestimmte Faktoren beachtet werden.
Wie sollten Firmen mit Videos umgehen, in denen Ex-Mitarbeiter gezeigt werden? Ein ehemaliger Angestellter verklagte seine Firma und verlor in 3 Instanzen. Für einen Widerruf seiner Einwilligung müssten „gewichtige Gründe“ dargelegt werden. Ein solcher wichtiger Grund läge z.B. vor, wenn mit der Fachkompetenz des Angestellten herausgehoben geworben wurde und er jetzt bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitet oder sich seine innere Einstellung zu dem Geschäftsfeld seines ehemaligen Unternehmens grundlegend geändert habe, so Rechtsanwalt Robert Golz von HÄRTING Rechtsanwälte. Für weitere Informationen lesen Sie seinen Beitrag auf www.haerting.de.